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   BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06   

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BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06 (https://dejure.org/2008,29815)
BPatG, Entscheidung vom 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06 (https://dejure.org/2008,29815)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 29 W (pat) 12/06 (https://dejure.org/2008,29815)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Selbst wenn unter die für das angegriffene Zeichen eingetragenen Oberbegriffe "Büroartikel (ausgenommen Möbel)" und "Büromaterial (soweit in Klasse 16 enthalten)" neben den für das Widerspruchszeichen geschützten "Schreibwaren, einschließlich Füllfederhalter und Tinte" noch weitere Artikel fallen können, so reicht dies für die Bejahung der Identität insgesamt aus (vgl. BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Hiervon ist auch deshalb auszugehen, weil der maßgebliche normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher (vgl. hierzu EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rn. 24 SAT.2) den gegenständlichen Massenartikeln regelmäßig nicht mit der Aufmerksamkeit wie ein Fachkundiger begegnet (vgl. EuG GRUR Int. 2005, 925, 926, Rn. 29 - STAR TV).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    In diesem Fall werden beide Marken rechtserhaltend benutzt (vgl. BGH GRUR 2005, 515, 516 -FERROSIL).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • EuG, 04.05.2005 - T-359/02

    Chum / OHMI - Star TV (STAR TV) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke STAR TV -

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Hiervon ist auch deshalb auszugehen, weil der maßgebliche normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher (vgl. hierzu EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rn. 24 SAT.2) den gegenständlichen Massenartikeln regelmäßig nicht mit der Aufmerksamkeit wie ein Fachkundiger begegnet (vgl. EuG GRUR Int. 2005, 925, 926, Rn. 29 - STAR TV).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 29 W (pat) 12/06
    Diese sind dann als ähnlich anzusehen, wenn so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 582 ff., Rn. 85 - VITAFRUIT; GRUR 1998, 922, Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff., Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
  • BPatG, 14.07.1993 - 29 W (pat) 159/91
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

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